Antrag zur rechtsstaatlichen Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Kreis

Der Kreistag wird gebeten zu beschließen:

1)     Der Kreisausschuss wird aufgefordert die Kosten für die Schülerbeförderung für Schüler bis zur 10. Klasse für

a)    G-8-Schüler und

b)    für Haupt- und Realschüler, die nach dem „Limburger Modell“ an Berufsschulen unterrichtet werden zu übernehmen.

2)     Sollte diese Leistungen von der Haushaltsaufsicht als sogenannte freiwillige Leistungen angesehen werden, ist diese mit dem Ziel zu verklagen, die Schülerbeförderungskosten als Pflichtaufgabe des Landkreises anzuerkennen.

3)     Die Kostenübernahme soll ab dem Schuljahr 2013/14 grundsätzlich erfolgen.

 

Begründung:

Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 29.10.2012 zur Klage von betroffenen Eltern zur Übernahme von Beförderungskosten von Schülern der 10. Klasse im G-8-Betrieb stellt diese klar: Widersprüchliche Regelungen im Schulgesetz dürfen nicht zu Lasten der betroffenen Eltern abgewickelt werden.

Neben G-8 besteht die gleiche Unklarheit bei der Übernahme der Schülerbeförderung beim Besuch der Berufsschulen im Rahmen des „Limburger Modells“, weil der Besuch der Berufsschule für die betroffenen Haupt- und Realschüler verbindlicher Teil des Unterrichts ist. Die Fahrkosten werden aber trotzdem nicht übernommen.

Wir halten dieses Vorgehen, bestätigt durch die Begründung des Verwaltungsgerichtes, für rechtswidrig. Es kann in einem Rechtsstaat nicht Aufgabe von Bürgern sein, gegenüber von staatlichen Institutionen sich Rechte einzuklagen, die Teil einer unklaren und widersprüchlichen gesetzlichen Regelung sind. Gerade in Fällen unklarer bzw. widersprüchlicher Regelungen entscheiden Gerichte immer zugunsten von Bürgern, wie auch im vorliegenden Fall.

Es widerspricht grünem Politikverständnis deutlich widersprüchliche Regelungen zu Lasten der Bürger auszulegen und darauf zu warten, bis diese die ungesetzliche Regelung anfechten. Diese führt zu Politikverdrossenheit und nicht im Sinne einer gestaltenden Demokratie, wenn Gerichte den Parlamenten und den Verwaltungen den Rechtsstaat widersprechende Regelungen außer Kraft setzen, bzw. im Sinne der Anspruchsberechtigten auslegen.

Im Falle der Schülerbeförderung hat der Gesetzgeber diese Unklarheit mit der Einführung von G-8 verursacht. Im Falle des „Limburger Modells“ das Schulamt, welches den Besuch von Berufsschulen als Schulpflicht wertet. Sollte das Land im Rahmen der Haushaltsaufsicht die Übernahme der Kosten anders interpretieren, ist es Aufgabe des Landkreises diese Kosten als Pflichtaufgabe einzuklagen und nicht Aufgabe der Bürger rechtswidrige Regelungen vor Gerichten gegenüber dem Kreis außer Kraft zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

jürgen dumeier

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