Kooperation von Schule, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit

Multikulturelle Gruppe Kinder beim Tauziehen als Team in der Natur

Antrag zur Kreistagssitzung am 26. Februar 2021

Im Distanzunterricht gibt es einige Schüler, die keine Rückmeldung geben, auch Versuche der Schule und Lehrer, mit den Eltern und/oder Schüler Kontakt aufzunehmen, scheiterten. In manchen Schulen kümmern sich dann die Schulsozialarbeiter*innen darum, dass sie die Betroffenen zuhause aufsuchen, auch in der Corona-Zeit. Manche haben bereits eine Betreuung durch das Jugendamt.

Hiermit beantragen wir:

Die Einrichtungen der Jugendhilfe, die Schulen und die Schulsozialarbeit verabreden, bei Schülern und Jugendlichen, die sie gemeinsam betreuen, künftig eng zusammenzuarbeiten. Ziel einer Kooperation zwischen Jugendhilfe, der Schule und der Schulsozialarbeit ist es, Kinder und Jugendliche in Problemlagen möglichst frühzeitig zu unterstützen. Dabei ergänzen sich die spezifischen Fachkompetenzen der einzelnen Institutionen

Nähere Erläuterungen zum Antrag:

Folgende Grundsätze der Kooperation könnten sein:

  1. Im Mittelpunkt der Kooperation stehen die Bedarfe der Schülerin/des Schülers.
  2. Schule, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit nutzen ihre Fachkompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, um das Kind/den Jugendlichen zu unterstützen.
  3. Sie respektieren ihr jeweils spezifisches fachliches Handeln.
  4. Sie beziehen das Kind/den Jugendlichen und die Personensorgeberechtigten in die Förder- und Hilfeplanung mit ein
  5. Sie informieren sich unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange gegenseitig, solange ein Fall gemeinsam bearbeitet wird.
Begründung:

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 SGB VIII). „Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung, seinen Fähigkeiten und seiner Neigung entsprechende Erziehung und Ausbildung, durch das Recht der Eltern auf eine Schulbildung ihres Kindes sowie durch die staatliche Aufgabe, die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler auf ihre Stellung als Bürgerin und Bürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten vorzubereiten.“ (§ 4 SchulG) Schule, Jugendhilfe und Schulsozialarbeit begleiten und unterstützen junge Menschen auf ihrem Weg ins Leben. Sie arbeiten mit den gleichen Kindern und Jugendlichen, aber mit unterschiedlichen Kompetenzen und Methoden. Eine Kooperation der Institutionen ist besonders dann notwendig, wenn Kinder und Jugendliche schwierige Lebenssituationen nicht mehr bewältigen können, auffällige Verhaltensweisen entwickeln und auch in der Schule Probleme haben und Probleme machen.

Gerade in der Corona-Krise sind diese Schüler*innen und ihre Familien besonders gefährdet.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.