Grüne fragen nach – Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Am 1. März 2015 ist das das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz in Kraft getreten. Tariftreue und Mindestlohn sind damit zwingend Voraussetzungen, um sich um öffentliche Aufträge in Hessen bewerben zu können. Außerdem wurde die Möglichkeit eröffnet, auch soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verlangen. Die Grünen fragen nach, wie der Landkreis damit umgehen möchte.

Aus Sicht der Grünen können die Wahlmöglichkeiten des Tariftreue- und Vergabegesetzes zu einem echten Wettbewerbsvorteil heimischer Unternehmen bei Aufträgen des Landkreises führen.

„Die öffentliche Hand vergibt eine große Menge an Aufträgen. Dabei sind uns Grünen neben der Wirtschaftlichkeit der Aufträge ökologische und soziale Kriterien genauso wichtig“, so Cornelius Dehm, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Kreistag. „Im Landkreis sind viele kleinere Firmen ansässig sind, die nicht so große Rechtsabteilungen und Einkaufsverwaltungen haben. Wenn die Kriterien des Landkreises sich mit denen der Kommunen decken, werden große Auftragsvolumen nach ähnlichen Kriterien vergeben. In die Abstimmung der Kriterien sollten die heimischen Wirtschaftsverbände unbedingt mit eingebunden werden“, so Dehm weiter.
Als Limburger Stadtverordneter berichtet Dehm, dass die Kreisstadt eine solche Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden beabsichtige. Dabei liege es nicht in der Absicht der Politik den Vergabeprozess unnötig zu verkomplizieren und die Hürden für kleine Unternehmen zu hoch zu setzen. Es sei die Pflicht gegenüber den Bürgern, dass die eigesetzten Gelder so nachhaltig, also wirtschaftlisch, ökologisch und sozial, wie möglich verwendet werden

Nach den Vorgaben des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes können Auftraggeber beispielsweise Unternehmen bevorzugen, die Langzeitarbeitslose beschäftigen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, Jugendliche ausbilden oder die Berücksichtigung der Energieeffizienz. Die Verwendung ökologisch erzeugter oder fair gehandelter Produkte kann ebenfalls bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden.

Der Landtag hat mit Stimmen von CDU und Grünen ein Vergabegesetz beschlossen, das dazu beiträgt, die Vergabe öffentlicher Aufträge in Hessen fair, transparent, gerecht und nachhaltig zu regeln. Dabei ist es oberste Maxime des Vergaberechts ist es, für einen wirtschaftlichen Umgang der öffentlichen Hand mit Steuergeldern zu sorgen.

Nach Ansicht der Grünen sollte der Kreis als öffentlicher Auftraggeber soziale und ökologische Kriterien verlangen: Nicht bei jedem Auftrag ist die Pflicht, jedes Kriterium zu erfüllen, sinnvoll. Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeige auch, so die Grünen, dass kleine und mittelständische Unternehmen kaum in der Lage sind, alle Kriterien zu erfüllen und sich kaum noch auf öffentliche Aufträge bewerben. Das sei mit der Philosophie lokaler Wirtschaftspolitik nicht vereinbar.

Den vollständigen Antrag finden Sie hier

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