Erweiterung der Antragsberechtigung Verhütungsmittelfonds

Verhütung
Verhütung von Tim Reckmann, Lizenz CC BY 2.0

Antrag zur Kreistagssitzung am 16. September 2022

Der Kreisausschuss prüft, welche praktikablen Möglichkeiten es gibt, den Kreis der Antragsberechtigten für einen Zuschuss aus dem Verhütungsmittelfonds auf Geringverdienende und Bezieherinnen von BAFÖG oder BAB zu erweitern. Das Ergebnis der Prüfung wird im Ausschuss für Ausschuss für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Jugend, Gesundheit und Sport vorgestellt und erörtert werden.

Begründung:

Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat seit 2017 einen Verhütungsmittelfond um Frauen, Männer und Familien mit geringem Einkommen bei der Familienplanung zu unterstützen und ungewollte oder ungeplante Schwangerschaften zu verhindern.  Berechtigte Personen sind derzeit Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter), SGB XII und AsylbLG (Sozialamt).

Nach Auskunft der Beratungsstelle Donum Vitae wird der Verhütungsmittelfonds derzeit nicht voll ausgeschöpft, es bestünde daher die Möglichkeit, den Kreis der Antragsberechtigten auszuweiten.

In Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten können sich auch Geringverdiener*innen außerhalb des Bezuges staatlicher Leistungen ärztlich verordnete Verhütungsmittel oft nicht mehr leisten. Eine Antragsstellung von Geringverdiener*innen sollte daher auch unterstützt werden, hierzu gehören beispielsweise auch Auszubildende und Empfänger*innen von Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) oder Berufsausbildungshilfe (BAB) oder Bezieher*innen von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag. Eine Antragsberechtigung könnte beispielsweise auch durch den Nachweis über ein geringes Einkommen erfolgen, hierbei wäre vorher durch den Kreistag eine Einkommenshöchstgrenze festzusetzen.