Berichte über Hochwasserpläne

Water Flood High Water  - MichaelGaida / Pixabay
MichaelGaida / Pixabay

Antrag zur Kreistagssitzung am 10.09.2021

Der Kreisausschuss wird gebeten im Ausschuss für Umwelt und im Haupt- und Finanzausschuss die vorhandenen Notfallpläne für den Katastrophenfall im Falle eines Hochwassers für den Kreis Limburg-Weilburg vorzustellen, unter Berücksichtigung eventuell zukünftig geplanter Anpassungen und der Darlegung möglicher bekannter Schwachstellen. 

Es soll auch darüber berichtet werden, welche Warnsysteme im Landkreis LImburg-Weilburg vorgehalten werden, ob sie geeignet und ausreichend sind, die Bevölkerung flächendeckend und zeitnah zu informieren, und ob sie im Falle eines Stromausfalls oder anderer Störungen im Katastrophenfall auch noch funktionsfähig sind.

Begründung:

Angesichts der Zunahme von Unwetterkatastrophen von erheblicher Größenordnung sollten die Notfallpläne im Katastrophenfall für den Landkreis Limburg-Weilburg überprüft werden und mit den gewonnenen Erkenntnissen angepasst und verbessert werden.
Nicht nur die kürzliche Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW stellt eine Herausforderung dar. Zu Beginn des Jahres 2021 gab es bereits auch in Hessen und auch im Kreis Limburg-Weilburg eine ernstzunehmende Hochwasserbedrohung.

Auch ein bisher gut funktionierendes System der Katastrophenvorsorge kann durch zukünftig umfangreicher werdende Extrem-Ereignisse überfordert sein. Beispielsweise fühlte sich der Landkreis Ahrweiler noch im Februar dieses Jahres durch seine Vorsorgemaßnahmen für die kommenden 10 Jahre gut aufgestellt.

Auch Innovationen wie zum Beispiel eine dezentrale Energieversorgung durch erneuerbare Energie im Katastrophenfall kann eine neue Variante im Katastrophenschutz bilden.

Die Zuständigkeit des Kreises ergibt sich aus § 4 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG).

Der Deutsche Landkreistag führt in seinen Schriften (Band 76) „Die Landkreise im Katastrophenschutz“ konkretisierend hierzu folgendes aus:

„Als Träger der Katastrophenschutzbehörden spielen die Landkreise eine ganz entscheidende Rolle im nationalen Katastrophenschutz. Abgesehen von der Feststellung des Katastrophenfalls obliegt ihnen die einheitliche Lenkung der Abwehrmaßnahmen einschließlich des Einsatzes der Einheiten und Einrichtungen, denen gegenüber sie weisungsberechtigt sind und die unter ihrer Aufsicht tätig werden. Im Einzelnen beginnen die Aufgaben des Katastrophenschutzes allerdings schon weit vor der Feststellung eines Katastrophenfalls. Tatsächlich gehört es zu den wichtigsten Aufgaben der Landkreise, zu untersuchen, welche Katastrophengefahren in ihrem Zuständigkeitsbereich existieren. In diesem Zusammenhang werden Gefahrenquellen identifiziert – etwa hochwassergefährdete Wasserläufe oder Industriebetriebe, die Gefahrstoffe freisetzen könnten, aber auch Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und das Schadenspotential werden abgeschätzt. Die Landkreise verschaffen sich einen Überblick zu den in ihrem Bereich für die Katastrophenbekämpfung vorhandenen Einsatzkräfte und Einsatzmittel und deren Leistungsfähigkeit. Sie erarbeiten auf dieser Grundlage Katastrophen-, Alarm- und Einsatzpläne und führen in regelmäßigen Abständen Übungen durch.

Zu den organisatorischen Vorbereitungen auf den Katastrophenfall gehört auch der Aufbau einer wirkungsvollen Führungsorganisation, das Schaffen von Führungsmitteln und Führungsgrundlagen. Dazu sehen die Landesgesetze die Einsetzung eines Katastrophenschutzstabes unter der Leitung des Landrats sowie – in technischer Hinsicht – vielfach auch die Vorhaltung einer Leitstelle vor. Ist der Katastrophenfall festgestellt, übernimmt der Landrat die Gesamtleitung und koordiniert den Einsatz zur Katastrophenabwehr.“ Da insofern eine Zuständigkeit des Kreises gegeben ist, ist konkludenter Weise auch aufgrund der Zunahme von Katastrophen ein aktuelles Informationsbedürfnis des Kreistags über das derzeitige- und zukünftig geplante Vorgehen im Notfall gegeben