Anlage von Blühflächen

Anfrage zur Kreistagssitzung am 11. September 2020

Am 27.10. 2017 wurde der Kreisausschuss, Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft, gemeinsam mit dem Kreisbauernverband und örtlichen Landwirten beauftragt geeignete Flächen auf kreiseigenen Grundstücken, insbesondere an Schulen in Blühwiesen umzugestalten.

Es herrscht immer noch ein dramatischer Mangel an Nahrungsangebot für Insekten, wie Schmetterlinge, Wildbienen und Hummeln. Auch für die Bienenvölker wird das Angebot an Nektar immer geringer. Doch nicht nur für den Obstanbau oder den Rapsanbau sind Bienen wichtig, sondern sie haben auch eine elementare Bedeutung zur Bestäubung für die gesamte Wildflora.

Die Umwandlung von Flächen in Blühflächen oder Blühstreifen ist in jeder Hinsicht lohnenswert, vor allem durch eine Steigerung der ökologischen Werte. Neben Bäumen und Sträuchern verschaffen auch die Blühflächen eine gesündere Lebensumwelt. Sie haben eine erheblich größere Oberfläche als der übliche Rasen und entziehen der Atmosphäre deswegen mehr CO₂ und gehören dementsprechend zu den so sehr erwünschten CO₂-Senkern.

Blühflächen weisen eine hohe Artenvielfalt bzw. biologische Vielfalt auf und bieten ein hervorragendes Nahrungsangebot für heimische Insekten und Kleintiere. Ein reicher Genpool sorgt für die Gesunderhaltung und Anpassungsfähigkeit von Organismen, Arten und ganzen Ökosystemen. Dieses Anpassungspotential zu erweitern und aufrecht zu erhalten ist in Zeiten des Klimawandels eine der dringlichen Aufgaben. Wir stellen daher folgende Fragen.

  • Auf welcher Gesamtfläche wurden aufgrund des Beschlusses des Kreistags wie viele Blühwiesen eingesät?
  • Wer hat die Blühflächen wann eingesät und wer sorgt für den Unterhalt?
  • Welche Erfahrungen positiver und negativer Natur wurden gemacht?

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