Anfrage zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Limburg-Weilburg

Violence Against Women Domestic  - Tumisu / Pixabay
Tumisu / Pixabay
Anfrage zur Kreistagssitzung am 07.05.2021
  1. Gibt es eine Bestandsanalyse, die darstellt, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul Konvention im Kreis Limburg-Weilburg umgesetzt wird?
  2. Falls ja, wurde dabei evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen derzeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert ist, und wo, in Absprache mit den Träger*innen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht? Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen.
  3. Gibt es ein Konzept zur Umsetzung der im Rahmen einer Bestandsanalyse ermittelten Defizite?
Begründung

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die mit der Ratifizierung durch die Bundesrepublik in Deutschland am 01.02.2018 Gesetzeskraft erlangt hat und auf allen staatlichen Ebenen – selbstverständlich auch der kommunalen – umgesetzt werden muss.

Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus weitgehende wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Folgen. Jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann seine Partnerin zu töten, jeden dritten Tag gelingt es! Das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” verzeichnet seit Ausbruch der Corona-Pandemie deutlich mehr Anfragen.

Von der Istanbul Konvention kann eine große Wirkung ausgehen, aber nur, wenn alle politisch Verantwortlichen sich endlich dieser Aufgabe überzeugend stellen, denn die bisherigen Anstrengungen reichen bei weitem nicht aus. Der effektive Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern ist in Deutschland nach wie vor nicht gewährleistet, auch hier im Kreis Limburg-Weilburg reichen beispielsweise die Plätze im Frauenhaus nicht aus. Nicht alle Frauen haben Zugang zu Schutz und Unterstützung.

Wir GRÜNE haben diese Themenbereiche schon lange im Blick, allerdings wurde die Unterstützung entsprechender Einrichtungen, wie z.B. des Vereins gegen unseren Willen, bisher immer als freiwillige Aufgabe klassifiziert und stand damit in Konkurrenz zu Angeboten aus Kultur, Sport und Sozialem. Der Beitritt zur Istanbul-Konvention enthebt nun endlich den Gewaltschutz der Freiwilligkeit und schafft ihm eine verbindliche Grundlage. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher und sexueller Gewalt ist nunmehr eine Pflichtaufgabe. Wichtig ist es eine genaue Aufgabenbeschreibung und ein Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erarbeiten und dann die Aufgaben auch zeitnah umzusetzen.