Anfrage zum Kreistag am 13.06.2025:
- Inwieweit ist das Modell des Carsharings im Nahmobilitätskonzeptes des Landkreises berücksichtigt?
- Sieht der der Kreisausschuss des Landkreises die Möglichkeit, im Rahmen des Nahverkehrskonzeptes des Kreises, Kommunen zu unterstützen, die ein eigenes Verkehrskonzept aufstellen und im Rahmen des Nahverkehrskonzepts die Möglichkeit eines kommunalen Carsharing Modelles zu überprüfen ?
- Besteht die Möglichkeit einer Unterstützung durch das Mobilitätsmanagements des Kreises bei der Suche nach geeigneten überregionalen Carsharing Anbietern, um den beteiligten Kommunen eine Ausweitung des Angebotes zu ermöglichen?
Begründung:
Verschiedene Kommunen des Landkreises haben sich bereits oder werden sich noch im Rahmen der Nahverkehrs Problematik mit der Möglichkeit von Carsharing Angeboten in ihren Kommunen befassen. In einigen Konzepten wurde diese Möglichkeit zur Verringerung des Individualverkehrs bereits diskutiert.
Das größte Hindernis eines weitergefassten Einsatzgebietes dieses Modelles ist aber, dass es kaum möglich ist über die Grenze der einzelnen Kommune hinaus einen Anbieter zu finden, da die Anbieter der Carsharing Systeme auf das Gebiet des Auftraggebers, der einzelnen Kommune, beschränkt bleiben. Es wäre aber anzustreben, dass es zumindest in den größeren Gemeinden, einheitliche Anbieter gäbe, so dass man z.B. in Limburg ein E-Auto mieten, damit nach Bad Camberg oder Weilburg o.ä. fahren kann und es dann dort wieder abgeben kann.
Ziel wäre es also Anbieter zu finden die über die Grenzen der einzelnen Interessenten hinaus eine solche Möglichkeit anbieten. Hier könnte unseres Erachtens der Landkreis aktiv werden und interessierten Kommunen unterstützend zur Seite stehen. Das Mobilitätsmanagement könnte hier eine zentrale Rolle übernehmen. Auch ist im Nahverkehrskonzept auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Langer