Anfrage zum Einsatz von Teilhabeassistenten in Schulen

Anfrage zur Kreistagssitzung am 13. Juni 2025:

  1. An welchen Schulen im Landkreis werden Teilhabeassistenzen eingesetzt?
  2. Mit welchem Stundenumfang werden die Assistenzleistungen durchgeführt?
  3. Für wie viele Kinder besteht ein Anspruch auf Assistenzleistung?
  4. Auf welchem Diagnosehintergrund (körperliche, geistige oder sozial emotionale Beeinträchtigung)
    werden die Assistenzleistungen absolviert?
  5. Haben sich Schwerpunktschulen herausgebildet?
  6. Handelt es sich bei den Teilhabeassistenzen um qualifizierte oder kompensatorische Assistenzen?
  7. Auf Grund der Ganztagsbetreuung stellt sich die Frage, ob die Assistenzen nur für die Zeit des
    Schulunterrichts gewährt werden oder, ob sie darüber hinaus auch bei der sich anschießenden
    Ganztagsbetreuungen eingesetzt werden. Wie sehen hier die Zukunftsplanungen aus?
  8. Da die Zuständigkeiten in den Fachgebieten je nach Eingliederung im SGB 8 bzw. SGB 9 Bereich
    liegen, arbeiten die Fachämter Sozialamt und Jugendamt/ Jugendhilfe gemeinsam oder bestehen
    hier unterschiedliche Zuständigkeiten?
  9. Bestehen Überlegungen dahingehend, eine zentrale Koordinierungsstelle als Anlaufstelle für
    Betroffene, Angehörige und Bildungseinrichtungen zu installieren?
  10. Bestehen Überlegungen hin zu einer Pool-Lösung, anstatt auf Einzelbetreuung zu setzen (eine
    Teilhabeassistenz betreut alle Kinder einer Klasse statt eines einzelnen Kindes mit einer
    körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung)?

Begründung:
Eine gute Unterstützung aller Kinder muss als primäres Ziel im Vordergrund stehen. Immer mehr Kinder
und Jugendliche haben besonderen Unterstützungsbedarf im sozial-emotionalen Bereich und deshalb
Anspruch darauf, in der Schule von sogenannten Teilhabeassistenzen unterstützt zu werden. Weil aber
Personal knapp ist und die Kosten für die sogenannten Teilhabeassistenzen explodieren, werden
mittlerweile neue Modelle für die Assistenzen erprobt.
Der gestiegene Bedarf und die damit verbundenen Personalbedarfe sowie Kosten lassen sich am
Beispiel des Landkreises Darmstadt-Dieburg darstellen: Innerhalb der letzten 5 Jahr hat sich der
Anspruch auf Teilhabeassistenz verdoppelt, auf zurzeit ca.1.000 Kinder.
Die Vorteile des Pool-Modells aus Sicht des Kreises: Auf diese Weise könnten auch Kinder mit Bedarf,
die keinen Anspruch auf eine Teilhabeassistenz haben, betreut werden. Zudem entfalle im Pool-Modell
die Antragsstellung für die Eltern und es sei keine ärztliche Diagnose mehr nötig.
Die Diagnoseverfahren hätten häufig sehr lange Wartezeiten – teilweise bis zu zweieinhalb Jahren.
Das führe bei Kindern mit Bedarf, aber ohne Diagnose, zu einem Schulstart ohne Unterstützung und
belaste die Lehrkräfte zusätzlich.
„Im Pool-Modell stehen die Schulbegleitungen zum Schulstart zur Verfügung“, so der Landkreis.
Bei individuellen Teilhabeassistenzen müssten sich die Eltern selbst um eine Assistenzkraft bei den
anerkannten Anbietern kümmern – in Zeiten von Personalmangel oft nicht einfach. Gleichzeitig würden
die Kinder mit Anspruch nicht mehr stigmatisiert, weil die Schulbegleiter nun nicht mehr nur sie
betreuen.
Auch der Verein „Gemeinsam leben Hessen“, der sich für Inklusion in Kitas und Schulen einsetzt, stehe
dem Pool-Modell positiv gegenüber.

Freundliche Grüße

Jutta Lippe