Ladesäulen auf Kreisflächen

Berichtsantrag zur Kreistagssitzung am 5. Mai 2023

Der Kreistag beauftragt den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft gemeinsam mit den örtlichen Energieversorgungsträgern zu prüfen, wo auf kreiseigenen Stellplätzen (Schulen, Eigenbetrieben usw.) weitere Elektro-Ladesäulen sinnvoll sind. Hierbei sollte auch die Zugänglichkeit für Dritte (Anwohner, Besucher) in den Abend- und Nachtstunden gewährleistet sein. Dem Kreistag ist bis Ende des Jahres über die Ergebnisse zu berichten.

Begründung:

Im Kreisgebiet gibt es über 100.000 Kraftfahrzeuge. Bisher sind rund 3000 elektrisch betrieben. Wenn bis 2030  ca. 50.000 Fahrzeuge erneuert werden und nur die Hälfte davon elektrisch betrieben wird, steigt der Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladestationen enorm. Schon heute zeigt sich, dass auf den Stellplätzen an den Schulen ein hoher Anteil mit E-Kennzeichen. (z.B. an der Adolf-Reichwein-Schule 6 E-Fahrzeuge auf ca. 50 Stellplätze)

Es wäre sinnvoll,  wenn der Kreis auf seinen Stellplätzen an den wohnortnahen Schulen und sonstigen Einrichtungen Ladesäulen an die örtlichen Energieversorgungsträger verpachtet und somit die Ladeinfrastruktur im Kreis deutlich verbessert. Bei einer Verpachtung wäre darauf zu achten, dass ein in Europa allgemein zugängliches Zahlungssystem angeboten wird. 

Dem Kreistag oder dem zuständigem Ausschuss ist darüber zu berichten, wo geeignete Standorte sich befinden und wo die örtlichen EVUs in welchem Zeitraum bereit sind, Elektro-Ladesäulen aufzustellen.