Antrag zum Kreistag am 19.09.2025:
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, im Ausschuss für Umwelt, Energieversorgung, Klima und Landwirtschaft eine Übersicht zur Situation der Ausbreitung invasiver Arten im Landkreis Limburg-Weilburg vorzulegen.
Diese Übersicht soll möglichst folgende Aspekte beinhalten:
- Übersicht der aktuell im Landkreis Limburg-Weilburg vorkommenden invasiven Pflanzen- und Tierarten
- Einschätzung der von diesen Arten ausgehenden Gefährdungen für heimische Ökosysteme, Landwirtschaft, Infrastruktur und menschliche Gesundheit
- Übersicht über bereits durchgeführte sowie geplante Maßnahmen zur Eindämmung und Kontrolle invasiver Arten
- Ansätze und Empfehlungen für zukünftige Handlungsstrategien und Präventionsmaßnahmen, in Zusammenarbeit von Landkreis und Kommunen
Begründung:
Die zunehmende Ausbreitung invasiver Arten stellt eine wachsende Herausforderung für unsere Ökosysteme sowie Landwirtschaft, Infrastruktur und Gesundheit dar. Aktuelle Berichte über die Gefährdung der heimischen Fauna durch die Ausbreitung von Insektenarten wie der Asiatischen Hornisse oder die Bedrohung der Landwirtschaft durch Wurzelbohrer, Kapselwurm und Japankäfer sowie mögliche Gesundheitsschäden für Menschen durch die Asiatische Tigermücke, den Eichenprozessionsspinner oder das Traubenkraut verdeutlichen die Dringlichkeit des Themas.
Indisches Springkraut und der Riesenbärenklau verdrängen lokal durch ihre dichte und flächige Ausbreitung die vorhandene heimische Tier- und Pflanzenwelt am Boden fast komplett. Hiervon sind auch sensible Bereiche wie etwa Naturschutzgebiete stark betroffen. Der Götterbaum ist einer der am schnellsten wachsenden Bäume, oberirdisch und unterirdisch. Er verändert nicht nur heimische Ökosysteme, sondern kann auch eine Gefahr für Gebäude sowie Leitungs- und Abwasserinfrastruktur darstellen.
Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verpflichtet zur Bekämpfung invasiver Arten. In §§ 40a, 40d Bundesnaturschutzgesetz und in der Hessischen Biodiversitätsstrategie wird dieses Thema ebenfalls aufgegriffen.
In der Verantwortung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises liegt gemäß § 40a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die Erfassung konkreter Risiken. Die Behörde muss darüber hinaus im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um die Einbringung und Ausbreitung invasiver zu verhindern. Die intensive Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen in Verbindung mit der hiesigen Landwirtschaft, dem Naturschutz und Gesundheitswesen ist dabei von zentraler Bedeutung.
Um Beeinträchtigungen und Schäden durch invasive Arten möglichst gering zu halten, ist es nicht nur wichtig zu wissen, wo welche invasiven Arten im Landkreis vorkommen, sondern auch Strategien zu deren Eindämmung und Bekämpfung zu entwickeln. Durch die Vernetzung der Ökosysteme, landwirtschaftlicher Flächen und der Verkehrswege ist eine Kommunikation, Unterstützung und Koordination über den Landkreis dabei von großer Bedeutung.
Darüber hinaus ist es wichtig, in der Bevölkerung eine Sensibilität dafür zu entwickeln und das Wissen aufzubauen bzw. zu vermehren, wie die Ausbreitung invasiver Arten eingedämmt und heimische Arten geschützt werden können und darüber hinaus Wege aufzuzeigen, wie man schnell und gezielt handeln kann – bevor sich invasive Arten überhaupt großflächig ausbreiten und zum Problem werden.