Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

Antrag zur Kreistagssitzung am 07. Oktober 2016

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Jahr 2017 anzustreben. Dabei sollen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Ziel der Wohnungsbaugesellschaft soll die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Kreisgebiet sein. Grundsätzlich soll die Gesellschaft nach wirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen handeln, um den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.
  • Es steht allen Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg sowie den Sparkassen Limburg und Weilburg offen Gesellschafter zu werden und sich mit Immobilien, Grundstücken oder Finanzmitteln zu beteiligen.
  • Die Gesellschafterversammlung soll eine geeignete Größe aufweisen, die die Beteiligung der kommunalen Parlamente und ihrer Fraktionen sicherstellt.

 

Begründung:

erfolgt mündlich

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