An den Vorsitzenden des Kreistages Limburg-Weilburg
Herrn Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
wir stellen folgende Anfrage:
- Nach Errichtung des nationalen Waffenregisters gibt es wie viele Waffenbesitzer im Kreis?
- Wie viele Waffen werden nach diesem Register im Landkreis gelagert?
- Sind bei Waffenbesitzern schon Kontrollen über die sichere Aufbewahrung der Waffen nach § 36 WaffG gemacht worden und wie viele?
- Reicht die Personalausstattung aus, um die sichere Aufbewahrung der Waffen in einem festen Rhythmus zu überprüfen?
Begründung:
Mit Rechtsverordnung des Landes ist der Vollzug des Waffengesetzes auf die Landkreise übertragen worden. Im neuem Waffengesetz wurden zusätzliche Aufgaben formuliert. Es stellt sich die Frage, ob die Personalausstattung der Landkreise für diese zusätzlichen Aufgaben ausreicht.
Mit freundlichen Grüßen
jürgen dumeier
Artikel kommentieren