Schulen im Lockdown

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Anfrage zur Kreistagssitzung am 26. Februar 2021

Grundschüler*innen sowie Fünft- und Sechstklässler*innen sind vom Präsenzunterricht befreit und sollen – wenn möglich – zuhause bleiben. Es bleibt den Eltern überlassen, ob sie der Empfehlung folgen und ihr Kind zu Hause lassen. Wie sieht das an Schulen im Landkreis aus? Wieviel Prozent der Schüler*innen in diesen Jahrgangsstufen besuchen die Schule?

  • Hat das staatliche Schulamt einen Überblick zur Beschulungssituation?
  • Wie sieht Distanzunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 aus? (An wie vielen Schulen werden nur Arbeitsblätter per E-Mail versandt? Wie viele Schulen können dank Ausstattung bei Onlineunterricht über Lernplattformen arbeiten (%)? 
  • Wieviel Prozent der normalen Unterrichtszeiten können hier mit Onlineunterricht abgedeckt werden?
  • Wie arbeiten die Haupt- Real- und Gesamtschulen ab Klasse 7? Welche Formen des Distanzlernens (Lernplattformen) werden ab 7 Klasse benutzt (bitte wenn möglich Prozent-Angaben).
  • Wie ist die Lage entsprechend an den Gymnasien und beruflichen Schulen?
  • Die Schüler*innen erhalten ihre Aufgaben auf ihre privaten Endgeräte oder die Leihgeräte des Kreises. Gibt es trotz der zusätzlichen Geräte des Kreises, noch Schüler*innen die keine Endgeräte haben? Wie groß ist dieser Anteil?
  • Gibt es Schüler*innen, die Geräte des Kreises zwar anfordern, aber dann nicht abrufen?
  • Ist dem Kreis bekannt, wie sich die Stabilität der Lernplattformen entwickelt haben, nachdem es anfänglich zu großen Problemen kam?
  • Wie sieht die Kreisschülervertretung die Lage? Wie der Kreiselternbeirat?
  • Wie sieht es mit dem Stand der Digitalisierung aus, wenn die Schüler in die Schulen zurückkehren? Haben alle Schüler*innen WLAN-Empfangsmöglichkeiten an Schulen? Falls dies nicht der Fall sein sollte, bis wann ist mit einer bedarfsdeckenden Versorgung zu rechnen.
Begründung:

Es ist derzeit nicht einzuschätzen, zu welchem Zeitpunkt wieder ein regulärer Unterricht erfolgen kann. Die anhaltende Pandemie-Situation macht verschiedene Maßnahmen notwendig, um Schüler*innen, Betreuungs- und Lehrkräfte auch in den kommenden Monaten effektiv vor Ansteckung zu schützen und gleichzeitig die Vermittlung des Lernstoffes zu garantieren.

Die Vorgaben des landesrechtlichen Infektionsschutzes und der Rahmenbedingungen für die Arbeit von Schulen, sowie die schulpädagogischen Erfordernisse stehen in der laufenden Praxis oft in erheblicher Spannung zueinander. Für die vor Ort betroffenen Menschen ist es jedoch gerade im Pandemiefall besonders wichtig, einen klar geregelten und realisierbaren Alltag gestalten zu können. Dieser muss die Belastungen für Kinder und Eltern so gering wie möglich halten, ohne den Infektionsschutz in allen Phasen einer Pandemie zu vernachlässigen.

Bereits jetzt ist zudem davon auszugehen, dass sich schulischer Unterricht auch in Zukunft verändern wird und digitale Elemente auch nach Abflauen der Pandemie eine größere Rolle spielen werden.

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