Antrag zur Kreistagssitzung am 26.06.2026:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form im Landkreis Limburg-Weilburg eine zeitliche Beschränkung des nächtlichen Betriebs von Mährobotern zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden kann und gegebenenfalls hierfür eine geeignete Regelung zu erarbeiten.
Zudem soll geprüft werden, wie eine begleitende Informationskampagne zum Schutz von Igeln ausgestaltet werden kann, um die Bürger*innen des Landkreises Limburg-Weilburg für die Thematik zu sensibilisieren und zur Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen zu motivieren.
Die Ergebnisse der Prüfung sind im Ausschuss für Umwelt, Energieversorgung, Klima und Landwirtschaft vorzustellen.
Begründung
Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben in den vergangenen Jahren die erheblichen Verletzungsrisiken dokumentiert, die von nächtlich operierenden automatisierten Mähgeräten für Igel, Amphibien und andere Kleintiere ausgehen. Mähroboter stellen eine erhebliche Gefahr für Igel und andere nachtaktive Kleintiere dar. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden kommt es regelmäßig zu schweren Verletzungen oder zum Tod der Tiere. Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Bei Gefahr fliehen sie nicht, sondern rollen sich ein und sind dadurch den rotierenden Messern der Geräte schutzlos ausgeliefert. Der Igel gilt inzwischen als potenziell gefährdet und wurde aufgrund seinesBestandsrückgangs in die sogenannte „Vorwarnliste“ der deutschen Roten Liste der Säugetiere aufgenommen. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) hat den Bestandsrückgang von über 30 Prozent in den vergangenen zehn Jahren zum Anlass genommen, den westeuropäischen Igel im Oktober 2024 erstmals auch in ihre internationale Rote Liste der gefährdeten Arten aufzunehmen. Als besonders geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz besteht die Verpflichtung, Gefahren für Igel zu minimieren.
Der vorgelegte Antrag adressiert diese Problematik durch eine zeitliche Einschränkung des Mähroboterbetriebs während Dunkelheit und Dämmerung.
Dass eine solche Einschränkung grundsätzlich rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden kann, zeigen die Allgemeinverfügungen mehrerer Städte und Kreise, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern untersagt. Zudem wird eine solche Einschränkung der Betriebszeiten inzwischen auch auf übergeordneter Ebene unterstützt: Der Deutsche Städtetag sowie zahlreiche Naturschutz- und Tierschutzverbände sprechen sich für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern aus.
Eine solche Einschränkung der Betriebszeiten stellt eine verhältnismäßige Maßnahme dar: Die Nutzung der Geräte bleibt tagsüber weiterhin möglich, während gleichzeitig eine konkrete Gefahrenquelle wirksam reduziert wird. Flankierend kann eine Informationskampagne dazu beitragen, die Bevölkerung für den Schutz von Igeln zu sensibilisieren und weitere einfache Maßnahmen im eigenen Garten anzustoßen.
Mit der Prüfung eines Nachtfahrverbots kann der Landkreis ein positives Signal für den Umwelt- und Artenschutz setzen und einen konkreten und pragmatischen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten.