Sachgrundlose Befristungen vermeiden

Antrag zur Kreistagssitzung am 6. Dezember 2019

Der Kreisausschuss wird gebeten zu prüfen wie die derzeitige Anzahl von derzeit 22 befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 3 TzBfG) zeitnah verringert werden kann, und wie diese in reguläre Arbeitsverträge umgewandelt werden können sowie wie in Zukunft der Abschluss solcher Verträge vermieden werden kann.

Begründung

Die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund ist weder zeitgemäß und noch sozial. Auf Bundesebene plant die große Koalition, die Regeln für befristete Arbeitsverträge zu verschärfen, und die Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes soll nur noch für 18 statt 24 Monate zulässig sein. Die Befristung von Arbeitsverträgen begründet häufig ein prekäres Arbeitsverhältnis, das eine sichere Lebensplanung erschwert oder unmöglich macht. Zudem ist bei dem derzeitigen Wettbewerb um Fachkräfte der Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen generell, vor allem aber auch bei Befristungen ohne Sachgrund, ein Wettbewerbsnachteil. Der Einsatz von Befristungen, auch im Rahmen von befristeten Projekten, kann zu Abwanderungen von gut ausgebildetem Fachpersonal führen und sollte daher auch bei zukünftigen Arbeitsverträgen vermieden werden.

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