Status des Jugendfriedenspreises im Landkreis Limburg-Weilburg

Zu der von uns angestoßenen Debatte um den Friedenspreis des Landkreises haben wir im Jugendausschuss folgendes Statut für die künftige Ausrichtung des Preises vorgelegt:

Der Jugendfriedenspreis wird alljährlich durch den Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg an junge Menschen im Landkreis verliehen.  Der Preis dient dazu insbesondere unter jungen Menschen die Idee des friedlichen Miteinander und der Menschlichkeit zu befördern. Er soll zur Verständigung der Völker beitragen, den Frieden fördern, bestehende Feindbilder abbauen und gegenseitiges Vertrauen aufbauen.

Der Einsatz für Frieden, Toleranz, Demokratie, Zivilcourage und praktisches Engagement gegen Diffamierung insbesondere gegen jede Form von Militarismus, Rassismus, Nationalismus, Faschismus, Ausländerfeindlichkeit sowie gegen Ausgrenzung von Minderheiten und Menschen mit Handikap. Ebenso soll das praktische Engagement für vor Krieg, Verfolgung und Gewalt geflüchtete Menschen unterstützt werden.

Dies geschieht durch die Verleihung des Friedenspreises an Gruppen,  junge Persönlichkeiten oder Einzelpersonen, die in hervorragendem Maße vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den genannten Gebieten ein Projekt betrieben haben oder durch ihre Unterstützung von Menschen und /oder Maßnahmen/geeigneten Aktivitäten beigetragen haben.

Die Verleihung des  Jugendfriedenspreises wird in jedem Jahr durch ein Schwerpunkthema aufgrund eines einvernehmlichen Vorschlags des Ausschusses  Jugend, Schule und Bau einer inhaltlichen Steuerung zugeführt. Die inhaltliche  Ausschreibung wird durch das vom Ausschuss bestimmte Fachamt der Kreisverwaltung festgelegt, dass dann die Ausschreibung durchführt.

Der/die Preisträger werden ohne Unterschied der Nation, der Rasse und des Bekenntnisses gewählt. Der Preis wird in der Regel jährlich verliehen, er kann auch posthum vergeben werden.  Der Jugendfriedenspreis kann unter gleichen Voraussetzungen auch einer Jugendorganisation im Landkreis verliehen werden.  Er kann auch aufgeteilt werden.

Der Friedenspreis besteht aus einer Urkunde und 1000 € Preissumme, welche der … entnommen wird.  Die Entscheidung für die Auswahl der Preisträger*innen wird in einem Beirat vorbereitet, in dem neben drei Vertretern des Ausschusses (inkl. Antragsteller*in),  der Landrat,  der/die Vorsitzende des Integrationsbeirats, der/die Leiterin des Fachdienstes Flucht und Asyl sowie des Jugendbildungswerkes vertreten sind.

Vorschläge für die Wahl nimmt der Beirat von jedermann entgegen. Sie bedürfen einer schriftlichen Begründung unter Angabe der Leistungen und Aktivitäten des/der/die Vorgeschlagenen als Kandidaten für den Friedenspreis ausweisen. Eigenvorschläge sind nicht zulässig. Der Beirat trifft unter den eingereichten Vorschlägen eine Vorauswahl.  Der Beirat ist nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind.

Der Ausschuss Jugend, Schule und Bau berät über die ausgewählten Vorschläge des Beirats und stimmt über die Auswahl des Preisträgers ab. Der/die Ausschussvorsitzende trägt das Ergebnis im Kreistag vor. Der Kreistag beschließt die Vergabe des Preises. Der Kreisausschuss verleiht den Preis im Rahmen einer geeigneten Feierstunde.

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