Anlagenpolitik des Landkreises

  1. Welche Richtlinien bestehen für die Geldanlagen des Landkreises Limburg-Weilburg, sowie
    1. die Eigenbetreibe Abfall- und Gebäudewirtschaft
    2. der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung mbH in Limburg-Weilburg
    3. der Kreishallenbad Weilburg GmbH
    4. des Zweckverbands Abwasserverband Christianshütte
    5. der Kreiskrankenhaus Weilburg gGmbH

 

im Kredit-, Wertpapier- und Beteiligungsgeschäft?

 

  1. Besteht aus Sicht des Kreisausschusses eine Notwendigkeit für die Geldanlagen des Landkreises und seiner nachgelagerten Betriebe und Gesellschaften soziale und ökologische Kriterien miteinzubeziehen?
  2. Welche Wertpapiere und Fonds haben der Landkreis Limburg-Weilburg und seine nachgelagerten Betriebe und Gesellschaften aktuell (auch mittelbar) gezeichnet?
  3. Welche Veränderungen haben sich 2014 (bzw. falls für 2014 noch nicht ermittelt 2013) im Portfolio im Vergleich zum Stand Ende des Vorjahres ergeben?
  4. Welches Anlagekonzept wird für die Rücklagen der Beteiligungsunternehmen des Landkreises/der Kommune verfolgt?
  5. In welche Aktien, Fonds und Anleihen werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert?

Begründung:

 

Durch die aktuelle Zinssituation ist es nicht einfacher geworden, Rücklagen und Rückstellungen ertragsreich und risikoarm anzulegen. Daher ist es von öffentlichem Interesse wie der Landkreis, seine Eigenbetriebe und die Gesellschaften an denen der Kreis beteiligt ist aufgestellt sind und welche Anlagenpolitik sie verfolgen.

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